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1. Allgemeines Vertragspartner ist Ivö-Haus, Holger Wuttke, Drosselweg 1, D-38159 Vechelde ( im folgenden "HW" genannt ).
2. Abschluß des Vertrages 2.1. Das Buchungsangebot durch den Kunden erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder eMail. Der Kunde erhält die Buchungsbestätigung sowie die Rechnung kurzfristig nach
Abgabe des Buchungsangebotes. 2.2. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald die Buchungsbestätigung in schriftlicher Form dem Kunden zugeht. Der Unterzeichnung des Vertrages durch den Kunden bedarf es zu
seiner Wirksamkeit nicht.
3. Zahlung 3.1. Mit Eingang der Buchungsbestätigung beim Kunden wird eine Anzahlung von 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises sofort fällig. Der Anzahlungsbetrag ist
unverzüglich zu zahlen. 3.2. Sollte der fällige Zahlungsbetrag auch nach Mahnung ( Mahngebühr € 5,00 ) und angemessener Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung nicht eingehen, so ist HW zum kostenpflichtigen
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt bleibt wirksam, wenn die Zahlung erst eingeht, nachdem die Rücktrittserklärung an den Kunden abgesandt wurde. 3.3. Der restliche Preis abzüglich geleisteter
Anzahlungen ist spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn zu zahlen. 3.4. Bei Abschluß von Verträgen weniger als 28 Tage vor Antritt der Reise ist der gesamte Rechnungsbetrag nach Eingang der
Buchungsbestätigung beim Kunden sofort zu entrichten. Die Regelung unter Ziffer 3.2. gilt entsprechend.
4. Preise Wenn nicht anders angegeben, sind alle Preise Wochen-preise und in Euro.
5. Rücktritt vom Vertrag / Vertragsübernahme durch Dritte 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Ferienaufenthaltes durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Das Eingangsdatum dieses Briefes
bei HW ist bei der Berechnung der Rücktrittsgebühr bestimmend, die HW ohne weiteren Nachweis wie folgt berechnet: a) bis zu 180 Tage vor Anreise: 10% des Gesamtrechnungsbetrages, mindestens jedoch € 50,00.
b) 179 bis 60 Tage vor Anreise: 25% des Gesamtrechnungsbetrages, mindestens jedoch € 50,00. c) 59 bis 14 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtrechnungsbetrages, mindestens jedoch € 50,00.
d) 13 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtrechnungsbetrages, mindestens jedoch € 50,00. e) Der Kunde ist berechtigt, HW die Entstehung eines geringeren als des mit der Pauschale verlangten Schadens
nachzuweisen. In diesem Fall beschränkt sich die Forderung von HW auf diesen Schadensbetrag. 5.2 Die Rücktrittspauschale wird auf volle Euro aufgerundet. 5.3 Die Übernahme des unveränderten Vertrages durch
Dritte ist zu Beginn des Ferienhausaufenthaltes möglich. Dies muß jedoch HW vom Kunden und dem den Vertrag übernehmenden Dritten schriftlich mitgeteilt werden - unter Angabe des vollen Namens und der Anschrift des
neuen Vertragspartners sowie der Personen, mit denen die Ferienleistung in Anspruch genommen werden soll. Diese Übernahmeerklärung ist vom Übernehmer eigenhändig zu unterzeichnen. Der Kunde und der Dritte haften als
Gesamtschuldner für den Reisepreis.
6. Einzug / Auszug / Schlüssel / Stromabrechnung 6.1. Das Ferienhaus steht am vereinbarten Einzugstag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Der Auszug aus dem Ferienhaus muß unter
Beachtung der Ziffer 9.1. und 9.2. bis um 10.00 Uhr am vereinbarten Auszugstag erfolgen. 6.2.
Der Schlüssel ist im Stromzählerkasten ( großer grauer Blechkasten) auf der linken Seite des Ivö-Hauses (Einfahrt) hinterlegt.
6.3. Der Mieter ist verpflichtet umgehend nach seiner Ankunft und vor der Abreise den Stromzählerstand abzulesen und aufzuschreiben. Der Strompreis ist dem aktuellen Hausprospekt zu entnehmen. Der
Abrechnungsbetrag ist in einen der bereitliegenden Briefumschläge zu stecken. Der Umschlag ist mit dem Namen des Mieters zu versehen und an einem im Hausinformationsordner näher bezeichneten Ort zu hinterlegen.
Die Stromabrechnung kann in Ausnahmefällen auch nach der Heimkehr des Mieters direkt mit HW erfolgen. In diesem letzteren Fall ist der Mieter verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung der
vereinbarten Mietzeit fernmündlich mit HW in Verbindung zu setzen.
7. Zulässige Personenzahl 7.1. Ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von HW darf das Ferienhaus nicht von mehr Personen
bewohnt werden, als im Vertrag angegeben. Die maximale Anzahl von zulässigen Personen im Ferienhaus geht aus dem gültigen Hausprospekt hervor. 7.2. Auf dem zum Mietobjekt gehörenden Grundstück ist das aufstellen
von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten nicht gestattet. 7.3. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache mit HW gestattet. Beachten Sie die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen für Haustiere.
8. Mitzubringen / Ausstattung Soweit im Hausprospekt oder Vertrag nicht anders bestimmt, sind Bett- und Tischwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher mitzubringen.
9. Haftung des Mieters 9.1. Das
Ferienhaus nebst Zubehör ist sorgfältig zu behandeln. Schuldhaft durch den Kunden verursachte Schäden werden nach Reiseende in Rechnung gestellt. 9.2. Die Endreinigung ist nicht im Preis enthalten. Es obliegt dem
Kunden die gründliche Endreinigung vor der Abreise durchzuführen. Sollte eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Endreinigung zu berechtigten Reklamationen und Schadensersatzansprüchen der Nachmieter oder des
Hauseigentümers führen, wird dieser Betrag nachträglich in Rechnung gestellt. Für eine notwendige Nachreinigung berechnet HW pauschal € 100. Der Kunde ist berechtigt, HW die Entstehung geringerer als der mit
der Pauschale verlangten Kosten nachzuweisen. In diesem Fall beschränkt sich die Forderung von HW auf diesen Kostenbetrag.
10. Haftungsbeschränkungen HW haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Aufrechnungsverbot Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt
jedoch nicht für unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Forderungen.
12. Mängel / Abhilfefrist zur Kündigung Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Reiseende gegenüber HW zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche gegen HW ausgeschlossen, es sei denn, daß der Kunde ohne eigenes Verschulden an seiner Einhaltung der Frist gehindert war.
Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Werden die Ansprüche vom Kunden rechtzeitig geltend gemacht, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis HW die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
13. Sonstiges 13.1. HW behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären. 13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbestimmungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge. 15.3. Es gilt deutsches Recht.
14. Gültigkeit Der Prospekt ist gültig bis zum 10.01.2013.
Ivö-Haus Holger Wuttke Drosselweg 1 D-38159 Vechelde
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